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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.03.2002 - 5 B 9.02   

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BVerwG, 18.03.2002 - 5 B 9.02 (https://dejure.org/2002,26407)
BVerwG, Entscheidung vom 18.03.2002 - 5 B 9.02 (https://dejure.org/2002,26407)
BVerwG, Entscheidung vom 18. März 2002 - 5 B 9.02 (https://dejure.org/2002,26407)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Erfolg einer Nichtzulassungsbeschwerde bei mehreren selbständig tragenden Abweisungsgründen - Inhalt der Bezeichnungsanforderungen im Rahmen der Divergenzrüge - Voraussetzungen des Verstoßes gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs - Voraussetzung ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 16.02.1993 - 9 C 25.92

    Deutsche Staatsangehörigkeit - Verlassen des Vertreibungsgebietes

    Auszug aus BVerwG, 18.03.2002 - 5 B 9.02
    Soweit sich die Beschwerde auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Oktober 2000 als Divergenzentscheidung beruft, findet sich dort allein der Satz: "Bei den bei Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen wegen ihres Alters noch bekenntnisunfähigen Frühgeborenen kam es für die deutsche Volkszugehörigkeit auf die kurz vor Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen in der Familie prägende Bekenntnislage an, die ihnen zugerechnet wurde (BVerwGE 92, 70 )..." (BVerwGE 112, 112 ).

    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 79, 73 ; 92, 70 ; Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 282.86 - und Beschlüsse vom 20. Februar 1991 - BVerwG 9 B 247.90 - und vom 5. November 1991 - BVerwG 9 C 77.90 - ).

  • BVerwG, 20.02.1991 - 9 B 247.90

    Deutsche Volkszugehörigkeit - Beginn allgemeiner Vertreibungsmaßnahmen -

    Auszug aus BVerwG, 18.03.2002 - 5 B 9.02
    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 79, 73 ; 92, 70 ; Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 282.86 - und Beschlüsse vom 20. Februar 1991 - BVerwG 9 B 247.90 - und vom 5. November 1991 - BVerwG 9 C 77.90 - ).

    Im Übrigen hat eine vergleichbare Schlussfolgerung auch das Bundesverwaltungsgericht in einem die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Tatsachengericht zurückverweisenden Beschluss für richtig gehalten (Beschluss vom 20. Februar 1991, a.a.O.).

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 18.03.2002 - 5 B 9.02
    Bei einer derartigen kumulativen Mehrfachbegründung kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine Nichtzulassungsbeschwerde nur dann Erfolg haben, wenn hinsichtlich jeder dieser selbstständig tragenden Abweisungsgründe ein Zulassungsgrund vorgetragen und gegen ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. September 1990 - BVerwG 9 B 107.90 - <NVwZ 1991, 376>, vom 20. August 1993 - BVerwG 9 B 512.93 - DVBl 1994, 210> und vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328>).
  • BVerwG, 19.10.2000 - 5 C 44.99

    Bestätigende Merkmale wie Sprache, Erziehung, Kultur; Sprache als bestätigendes

    Auszug aus BVerwG, 18.03.2002 - 5 B 9.02
    Soweit sich die Beschwerde auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Oktober 2000 als Divergenzentscheidung beruft, findet sich dort allein der Satz: "Bei den bei Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen wegen ihres Alters noch bekenntnisunfähigen Frühgeborenen kam es für die deutsche Volkszugehörigkeit auf die kurz vor Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen in der Familie prägende Bekenntnislage an, die ihnen zugerechnet wurde (BVerwGE 92, 70 )..." (BVerwGE 112, 112 ).
  • BVerwG, 20.08.1993 - 9 B 512.93

    Revision - Urteilsgründe - Widersprüchlichkeit

    Auszug aus BVerwG, 18.03.2002 - 5 B 9.02
    Bei einer derartigen kumulativen Mehrfachbegründung kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine Nichtzulassungsbeschwerde nur dann Erfolg haben, wenn hinsichtlich jeder dieser selbstständig tragenden Abweisungsgründe ein Zulassungsgrund vorgetragen und gegen ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 28. September 1990 - BVerwG 9 B 107.90 - <NVwZ 1991, 376>, vom 20. August 1993 - BVerwG 9 B 512.93 - DVBl 1994, 210> und vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - NJW 1997, 3328>).
  • BVerwG, 12.12.1991 - 5 B 68.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung

    Auszug aus BVerwG, 18.03.2002 - 5 B 9.02
    Damit kann eine Divergenzrüge nicht begründet werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - sowie vom 10. Juli 1995 - BVerwG 9 B 18.95 - ; stRspr).
  • BVerwG, 23.12.1991 - 5 B 80.91

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Entscheidung als

    Auszug aus BVerwG, 18.03.2002 - 5 B 9.02
    Ein Verstoß gegen § 108 Abs. 2 VwGO und Art. 103 Abs. 1 GG läge nur dann vor, wenn das Gericht das Urteil auf Tatsachen oder rechtliche Gesichtspunkte gestützt hätte, mit deren Entscheidungserheblichkeit der Kläger nicht zu rechnen brauchte, weil deren Bedeutung weder offensichtlich war noch sich aus dem bisherigen Verfahrensablauf erschließen ließ (vgl. BVerwG, Urteile vom 31. Mai 1983 - BVerwG 4 C 20.83 - und vom 10. April 1991 - BVerwG 8 C 106.89 - ; Senatsbeschluss vom 23. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 80.91 - und Kopp/Schenke, VwGO, 12. Aufl. 2000, Rn. 25 zu § 108 m.w.N.).
  • BVerwG, 10.07.1995 - 9 B 18.95

    Asylbegehren von Sri Lanka-Tamilen - Hinreichende Sicherheit vor politischer

    Auszug aus BVerwG, 18.03.2002 - 5 B 9.02
    Damit kann eine Divergenzrüge nicht begründet werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. Dezember 1991 - BVerwG 5 B 68.91 - sowie vom 10. Juli 1995 - BVerwG 9 B 18.95 - ; stRspr).
  • BVerwG, 26.05.1993 - 4 NB 3.93

    Antragsbefugnis und Rechtsschutzinteresse im Normenkontrollverfahren bei

    Auszug aus BVerwG, 18.03.2002 - 5 B 9.02
    Denn wenn nur einer von ihnen in Zweifel gerät, ist nicht mehr gesichert, dass der andere Begründungsteil die Entscheidung trägt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Mai 1993 - BVerwG 4 NB 3.93 - NVwZ 1994, 269>).
  • BVerwG, 23.02.1988 - 9 C 41.87

    Vertriebene - Deutsche Volkszugehörigkeit - Frühgeborener - Ethnisch gemischte

    Auszug aus BVerwG, 18.03.2002 - 5 B 9.02
    Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwGE 79, 73 ; 92, 70 ; Urteil vom 21. Juni 1988 - BVerwG 9 C 282.86 - und Beschlüsse vom 20. Februar 1991 - BVerwG 9 B 247.90 - und vom 5. November 1991 - BVerwG 9 C 77.90 - ).
  • BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74

    Auslegung des Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Zulässigkeit der Übertragung von

  • BVerwG, 10.04.1991 - 8 C 106.89

    Verwaltungsgerichtliches Verfahren - Unzulässiges Überraschungsurteil - Gewährung

  • BVerwG, 21.06.1988 - 9 C 282.86

    Volksdeutscher - Vertriebener - Individuelles Vertreibungsgebiet -

  • BVerwG, 05.11.1991 - 9 C 77.90

    Frühgeborenes bekenntnisunfähiges Kind - Bekenntnislage der Familie - Allgemeine

  • BVerwG, 31.05.1983 - 4 C 20.83

    Revisionsgrund - Begründung eines Verfahrensmangels - Zulassung der Revision -

  • BVerwG, 28.09.1990 - 9 B 107.90

    Zulassung der Revision - Nichtzulassungsbeschwerde

  • BVerwG, 20.12.2010 - 5 B 38.10

    Verfahrensfehler; Ablehnung eines Beweisantrags und rechtliches Gehör

    Bei einer derartigen Mehrfachbegründung kann eine Nichtzulassungsbeschwerde nur dann Erfolg haben, wenn hinsichtlich jeder dieser selbstständig tragenden Abweisungsgründe ein Zulassungsgrund vorgetragen und gegeben ist (stRspr, vgl. etwa Beschlüsse vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 und vom 18. März 2002 - BVerwG 5 B 9.02 -).
  • BVerwG, 20.12.2010 - 5 B 40.10

    Zurechenbarkeit der Entgegennahme und des Führens sowie der Nutzung eines

    Bei einer derartigen kumulativen Mehrfachbegründung kann nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts eine Nichtzulassungsbeschwerde nur dann Erfolg haben, wenn hinsichtlich jeder dieser selbstständig tragenden Abweisungsgründe ein Zulassungsgrund vorgetragen und gegeben ist (vgl. Beschlüsse vom 28. September 1990 - BVerwG 9 B 107.90 - NVwZ 1991, 376, vom 20. August 1993 - BVerwG 9 B 512.93 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 320 S. 51 = DVBl 1994, 210, vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 15 = NJW 1997, 3328 und vom 18. März 2002 - BVerwG 5 B 9.02 -).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.08.2002 - 5 KSt 1.02, 5 B 9.02   

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BVerwG, 08.08.2002 - 5 KSt 1.02, 5 B 9.02 (https://dejure.org/2002,19483)
BVerwG, Entscheidung vom 08.08.2002 - 5 KSt 1.02, 5 B 9.02 (https://dejure.org/2002,19483)
BVerwG, Entscheidung vom 08. August 2002 - 5 KSt 1.02, 5 B 9.02 (https://dejure.org/2002,19483)
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   BVerwG, 29.05.2002 - 5 B 9.02   

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https://dejure.org/2002,22724
BVerwG, 29.05.2002 - 5 B 9.02 (https://dejure.org/2002,22724)
BVerwG, Entscheidung vom 29.05.2002 - 5 B 9.02 (https://dejure.org/2002,22724)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Mai 2002 - 5 B 9.02 (https://dejure.org/2002,22724)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 20.02.1991 - 9 B 247.90

    Deutsche Volkszugehörigkeit - Beginn allgemeiner Vertreibungsmaßnahmen -

    Auszug aus BVerwG, 29.05.2002 - 5 B 9.02
    Hiermit hatte sich der erkennende Senat bereits in seinem Beschluss vom 18. März 2002 auseinander gesetzt und darauf hingewiesen, dass eine vergleichbare Schlussfolgerung das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 20. Februar 1991 - BVerwG 9 B 247.90 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 65 S. 54 für richtig gehalten hat.
  • BVerwG, 08.11.1994 - 9 C 599.93

    Bedeutung der Religion für die Zugehörigkeit zum deutschen Volkstum - Bedeutung

    Auszug aus BVerwG, 29.05.2002 - 5 B 9.02
    Auch im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. November 1994 - BVerwG 9 C 599.93 - Buchholz 412.3 § 6 BVFG Nr. 76 S. 29 findet sich der von der Gegenvorstellung bisher vermisste Satz: " Einem in der Familie lebenden bekenntnisunfähigen Kind wird diejenige Bekenntnislage zugerechnet, die in der Familie kurz vor Beginn der allgemeinen Vertreibungsmaßnahmen bestanden hat.
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